Erstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen
Der Zweck dieses Verfahrens ist es, die Übereinstimmung des Investitionsprojektes mit den bestehenden Bauanforderungen festzustellen.
Die Vornahme einer Beurteilung über die Übereinstimmung des Investitionsprojektes ist Voraussetzung für dessen Abstimmung und Billigung sowie Erteilung der Baugenehmigung.
Alle Teile der Investitionsprojekte, die Grundlage zur Erteilung der Baugenehmigung bilden, werden auf deren Übereinstimmung mit den bestehenden Bauanforderungen, deren Abgestimmtheit untereinander, Vollständigkeit und struktureller Übereinstimmung der Ingenieurberechnungen geprüft.
Die Beurteilung schließt auch die Überprüfung der Übereinstimmung des Investitionsprojektes mit den Voraussichten des geltenden detaillierten Ordnungsplanes, mit den Vorschriften und Normativen für Raumordnung ein. Falls das Projekt die Errichtung von Anlagen erhöhter Gefahr vorsieht, umfasst die Beurteilung auch die Prüfung auf Übereinstimmung des Investitionsprojektes mit den Anforderungen hinsichtlich Errichtung, sicheren Betriebs und technischer Überwachung.
Für Bauten der ersten und zweiten Kategorie ist die Durchführung einer Beurteilung über die Übereinstimmung des Investitionsprojektes mit den bestehenden Bauanforderungen obligatorisch. Um die Durchführung einer Beurteilung über die Übereinstimmung dieser Bauten in Angriff zu nehmen, ist es notwendig, dass ein ausgearbeiteter Investitionsprojekt sowie ein unterzeichneter schriftlicher Vertrag zwischen Auftraggeber und Berater vorliegen. In diesem Falle wird die Beurteilung der Übereinstimmung vorgenommen, indem ein komplexer Bericht von der lizenzierten Beratungsfirma, die vom Projektanten unabhängig ist, erstellt wird.
Um mit der Durchführung der Beurteilung über die Übereinstimmung dieser Bauten zu beginnen, ist das Vorhandensein eines ausgearbeiteten Investitionsprojektes und eines abgeschlossenen Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der natürlichen Person, die die technische Überwachung ausübt, notwendig.
Das nächste Verfahren nach der Billigung des Investitionsprojektes und dem Einleiten des Verfahrens zur Erstellung des detaillierten Ordnungsplanes ist die Ausstellung einer Freigabegenehmigung für Projektierung.
Ziel der Freigabegenehmigung für Projektierung ist, der interessierten Partei Ausgangsinformationen über die Anforderungen zur Bebauung der Grundstücke gemäß den Vorstellungen des geltenden detaillierten Ordnungsplanes und den Raumordnungsvorschriften und Normativen des jeweiligen Territoriums oder Zone in Verbindung mit der Ausarbeitung der Investitionsprojekte zur Verfügung zu stellen.
Die Ausgangsinformationen, die die Freigabegenehmigung für Projektierung gibt, dienen auch im Falle einer Beauftragung von Voruntersuchungen zur Festlegung des Objektstandortes, zum Nachweis der normativen Unzulässigkeit, der Zweckmäßigkeit der Investitionsidee, zur Erstellung einer Aufgabenstellung zur Erarbeitung von Investitionsprojekten, Durchführung von Untersuchungen bezüglich der Bedingungen und Art des Objektanschlusses an die Elemente der technischen Infrastruktur, in Verbindung mit dem Abschluss von Vorverträgen zum Anschließen an die Betreibergesellschaften, Einräumung des Erbbaurechts auf dem Grundstück.
Die Erteilung einer Freigabegenehmigung für Projektierung ist obligatorisch, wenn zugelassen wird:
1. Errichtung von Objekten außerhalb der Baugrenzen der Orte und Siedlungsformationen, deren Funktionen mit der Bestimmung der Grundstücke vereinbar sind. - 2. Ergänzende Bebauung, die im geltenden detaillierten Ordnungsplan nicht vorgesehen ist, wenn Bauwerke an Gebäude der Hauptbebauung angeordnet werden, offene Bauweise oder bei geschlossener Bauweise an andere Bauwerke ergänzender Bebauung zwischen zwei bereinigten Flurstücken; wenn die zugelassene Bebauung im geltenden detaillierten Ordnungsplan nicht amtlich eingetragen wird.
2. Bebauung der Flurstücke mit provisorischen Bauwerken. Ein solcher Bau kann nur einmalig auf einem Grundstück zugelassen werden, wobei die Gesamtbaufläche der genehmigten Bauwerke 30% der Grundstückfläche nicht übersteigen darf.
3. Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücke, die außerhalb der Grenzen der urbanisierten Territorien liegen, mit Objekten, deren Funktionen mit der Landbestimmung nicht vereinbar sind; in diesem Falle entspricht die Freigabegenehmigung für Projektierung den Vorstellungen im geltenden detaillierten Raumordnungsplan und wird nach Änderung der Bestimmung des Landes erteilt.
4. Bebauung von bereinigten Grundstücken in Territorien, für welche ein neuer detaillierter Ordnungsplan in Arbeit ist, der die Vorstellungen des geltenden detaillierten Ordnungsplan nicht ändert; die Abstimmung der Freigabegenehmigung für Projektierung mit dem Projektanten des neuen detaillierten Ordnungsplan ist obligatorisch.
5. Änderung der Anordnung und der Konfiguration der im detaillierten Ordnungsplan vorgesehenen Gebäude, einschließlich Anbauen und Überbauen bestehender Gebäude; angesichts des Umstandes, dass der Bebauungscharakter und –art sowie die Vorschriften und Normen für die jeweilige Zone nicht geändert werden, ist in diesem Falle keine Änderung des geltenden detaillierten Ordnungsplanes notwendig.
6. Bebauung bereinigter Grundstücke, die für eingeschossige Bebauung in Orten oder Ortsteilen mit geltendem detailliertem Bereinigungsplan bestimmt sind; da der Bebauungscharakter nicht verändert wird und die Bauweise offen oder geschlossen nur zwischen zwei Grundstücken ist, wird in diesem Falle keine Billigung eines Bebauungsplanes verlangt.
Die Freigabegenehmigung für Projektierung ist ein verbindlicher Teil der Dokumentation, die dem Antrag auf Abstimmung und Billigung des Investitionsprojektes beigefügt wird.
Damit eine Baustelle in Gebieten der kultur-historischen Erbe zugelassen wird, ist die Freigabegenehmigung für Projektierung obligatorisch mit dem Nationalen Institut für Kulturdenkmälern abzustimmen.
Die Vornahme einer Beurteilung über die Übereinstimmung des Investitionsprojektes ist Voraussetzung für dessen Abstimmung und Billigung sowie Erteilung der Baugenehmigung.
Alle Teile der Investitionsprojekte, die Grundlage zur Erteilung der Baugenehmigung bilden, werden auf deren Übereinstimmung mit den bestehenden Bauanforderungen, deren Abgestimmtheit untereinander, Vollständigkeit und struktureller Übereinstimmung der Ingenieurberechnungen geprüft.
Die Beurteilung schließt auch die Überprüfung der Übereinstimmung des Investitionsprojektes mit den Voraussichten des geltenden detaillierten Ordnungsplanes, mit den Vorschriften und Normativen für Raumordnung ein. Falls das Projekt die Errichtung von Anlagen erhöhter Gefahr vorsieht, umfasst die Beurteilung auch die Prüfung auf Übereinstimmung des Investitionsprojektes mit den Anforderungen hinsichtlich Errichtung, sicheren Betriebs und technischer Überwachung.
Für Bauten der ersten und zweiten Kategorie ist die Durchführung einer Beurteilung über die Übereinstimmung des Investitionsprojektes mit den bestehenden Bauanforderungen obligatorisch. Um die Durchführung einer Beurteilung über die Übereinstimmung dieser Bauten in Angriff zu nehmen, ist es notwendig, dass ein ausgearbeiteter Investitionsprojekt sowie ein unterzeichneter schriftlicher Vertrag zwischen Auftraggeber und Berater vorliegen. In diesem Falle wird die Beurteilung der Übereinstimmung vorgenommen, indem ein komplexer Bericht von der lizenzierten Beratungsfirma, die vom Projektanten unabhängig ist, erstellt wird.
Um mit der Durchführung der Beurteilung über die Übereinstimmung dieser Bauten zu beginnen, ist das Vorhandensein eines ausgearbeiteten Investitionsprojektes und eines abgeschlossenen Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der natürlichen Person, die die technische Überwachung ausübt, notwendig.
Das nächste Verfahren nach der Billigung des Investitionsprojektes und dem Einleiten des Verfahrens zur Erstellung des detaillierten Ordnungsplanes ist die Ausstellung einer Freigabegenehmigung für Projektierung.
Ziel der Freigabegenehmigung für Projektierung ist, der interessierten Partei Ausgangsinformationen über die Anforderungen zur Bebauung der Grundstücke gemäß den Vorstellungen des geltenden detaillierten Ordnungsplanes und den Raumordnungsvorschriften und Normativen des jeweiligen Territoriums oder Zone in Verbindung mit der Ausarbeitung der Investitionsprojekte zur Verfügung zu stellen.
Die Ausgangsinformationen, die die Freigabegenehmigung für Projektierung gibt, dienen auch im Falle einer Beauftragung von Voruntersuchungen zur Festlegung des Objektstandortes, zum Nachweis der normativen Unzulässigkeit, der Zweckmäßigkeit der Investitionsidee, zur Erstellung einer Aufgabenstellung zur Erarbeitung von Investitionsprojekten, Durchführung von Untersuchungen bezüglich der Bedingungen und Art des Objektanschlusses an die Elemente der technischen Infrastruktur, in Verbindung mit dem Abschluss von Vorverträgen zum Anschließen an die Betreibergesellschaften, Einräumung des Erbbaurechts auf dem Grundstück.
Die Erteilung einer Freigabegenehmigung für Projektierung ist obligatorisch, wenn zugelassen wird:
1. Errichtung von Objekten außerhalb der Baugrenzen der Orte und Siedlungsformationen, deren Funktionen mit der Bestimmung der Grundstücke vereinbar sind. - 2. Ergänzende Bebauung, die im geltenden detaillierten Ordnungsplan nicht vorgesehen ist, wenn Bauwerke an Gebäude der Hauptbebauung angeordnet werden, offene Bauweise oder bei geschlossener Bauweise an andere Bauwerke ergänzender Bebauung zwischen zwei bereinigten Flurstücken; wenn die zugelassene Bebauung im geltenden detaillierten Ordnungsplan nicht amtlich eingetragen wird.
2. Bebauung der Flurstücke mit provisorischen Bauwerken. Ein solcher Bau kann nur einmalig auf einem Grundstück zugelassen werden, wobei die Gesamtbaufläche der genehmigten Bauwerke 30% der Grundstückfläche nicht übersteigen darf.
3. Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücke, die außerhalb der Grenzen der urbanisierten Territorien liegen, mit Objekten, deren Funktionen mit der Landbestimmung nicht vereinbar sind; in diesem Falle entspricht die Freigabegenehmigung für Projektierung den Vorstellungen im geltenden detaillierten Raumordnungsplan und wird nach Änderung der Bestimmung des Landes erteilt.
4. Bebauung von bereinigten Grundstücken in Territorien, für welche ein neuer detaillierter Ordnungsplan in Arbeit ist, der die Vorstellungen des geltenden detaillierten Ordnungsplan nicht ändert; die Abstimmung der Freigabegenehmigung für Projektierung mit dem Projektanten des neuen detaillierten Ordnungsplan ist obligatorisch.
5. Änderung der Anordnung und der Konfiguration der im detaillierten Ordnungsplan vorgesehenen Gebäude, einschließlich Anbauen und Überbauen bestehender Gebäude; angesichts des Umstandes, dass der Bebauungscharakter und –art sowie die Vorschriften und Normen für die jeweilige Zone nicht geändert werden, ist in diesem Falle keine Änderung des geltenden detaillierten Ordnungsplanes notwendig.
6. Bebauung bereinigter Grundstücke, die für eingeschossige Bebauung in Orten oder Ortsteilen mit geltendem detailliertem Bereinigungsplan bestimmt sind; da der Bebauungscharakter nicht verändert wird und die Bauweise offen oder geschlossen nur zwischen zwei Grundstücken ist, wird in diesem Falle keine Billigung eines Bebauungsplanes verlangt.
Die Freigabegenehmigung für Projektierung ist ein verbindlicher Teil der Dokumentation, die dem Antrag auf Abstimmung und Billigung des Investitionsprojektes beigefügt wird.
Damit eine Baustelle in Gebieten der kultur-historischen Erbe zugelassen wird, ist die Freigabegenehmigung für Projektierung obligatorisch mit dem Nationalen Institut für Kulturdenkmälern abzustimmen.
Geländeerkundung
Grenzen und Bestimmung der landwirtschaftlichen Grundstücke, die innerhalb der Baugrenzen der Orte und Siedlungsformationen liegen, werden von einem allgemeinen oder detaillierten Raumordnungsplan festgesetzt. Mehr über ....
Grenzen und Bestimmung der landwirtschaftlichen Grundstücke, die innerhalb der Baugrenzen der Orte und Siedlungsformationen liegen, werden von einem allgemeinen oder detaillierten Raumordnungsplan festgesetzt. Mehr über ....
Erstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen
Der Zweck dieses Verfahrens ist es, die Übereinstimmung des Investitionsprojektes mit den bestehenden Bauanforderungen festzustellen. Mehr über ....
Der Zweck dieses Verfahrens ist es, die Übereinstimmung des Investitionsprojektes mit den bestehenden Bauanforderungen festzustellen. Mehr über ....
Vorbereitung aller erforderlichen Plantypen
Nach Erteilung der Freigabegenehmigung für Projektierung werden Sie Genehmigungen vom Institut für Hygiene und Epidemiologie, von der Feuerwehr, der Staatlichen Veterinär- und Sanitätskontrolle (SVSK), Genehmigungen für Wassernutzung, Bodenbefestigung Mehr über ....
Nach Erteilung der Freigabegenehmigung für Projektierung werden Sie Genehmigungen vom Institut für Hygiene und Epidemiologie, von der Feuerwehr, der Staatlichen Veterinär- und Sanitätskontrolle (SVSK), Genehmigungen für Wassernutzung, Bodenbefestigung Mehr über ....
Schritte für die Erteilung der Baugenehmigung
Ziel dieses Verfahren ist es, eine rechtliche und faktische Möglichkeit für den Auftraggeber (den Grundstückeigentümer, die Person zu deren Gunsten das Erbbaurecht auf einem fremden Grundstück eingeräumt wurde oder die Person, die das Mehr über ....
Ziel dieses Verfahren ist es, eine rechtliche und faktische Möglichkeit für den Auftraggeber (den Grundstückeigentümer, die Person zu deren Gunsten das Erbbaurecht auf einem fremden Grundstück eingeräumt wurde oder die Person, die das Mehr über ....
Sicherung korrekter und vorteilhafter Verträge
Bulgarische Immobilien können Ihnen ausgezeichnete Bedingungen für den Bau der Objekte sichern, die zur Errichtung vorgesehen sind und deren Dokumentation vorbereitet, gebilligt und fertig ist. Unsere Firma hat eine Reihe von Bauobjekten errichtet, deren Mehr über ....
Bulgarische Immobilien können Ihnen ausgezeichnete Bedingungen für den Bau der Objekte sichern, die zur Errichtung vorgesehen sind und deren Dokumentation vorbereitet, gebilligt und fertig ist. Unsere Firma hat eine Reihe von Bauobjekten errichtet, deren Mehr über ....
Überwachung, Organisation und Rechnungslegung
Nach Unterzeichnung der Bauverträge und Beginn der Bau- und Montagearbeiten, fängt die eigentliche Arbeit für unsere Buchhaltungsabteilung an. Jedes Objekt wird in unsere Karteien Mehr über ....
Nach Unterzeichnung der Bauverträge und Beginn der Bau- und Montagearbeiten, fängt die eigentliche Arbeit für unsere Buchhaltungsabteilung an. Jedes Objekt wird in unsere Karteien Mehr über ....
OFF PLAN - Verkäufe
Unsere Firma, als eine der seriösesten Vermittlungsfirmen beim Verkauf von Immobilien in Bulgarien, hat langjährige Erfahrungen beim Verkauf von im Bau befindlichen Immobilien. Wir haben eine spezielle langfristige Strategie entwickelt, auf deren Basis wir unsere Mehr über ....
Unsere Firma, als eine der seriösesten Vermittlungsfirmen beim Verkauf von Immobilien in Bulgarien, hat langjährige Erfahrungen beim Verkauf von im Bau befindlichen Immobilien. Wir haben eine spezielle langfristige Strategie entwickelt, auf deren Basis wir unsere Mehr über ....
Erhalt aller erforderlichen Genehmigungsarten
Der Erhalt einer Baunutzungsgenehmigung ist in der Verordnung Nr. 3 über die Genehmigung der Baunutzung in der Republik Bulgarien geregelt. Sie wird vom Leiter der Direktion für Nationale Baukontrolle oder einer von ihm ermächtigten Person auf schriftlichen Mehr über ....
Der Erhalt einer Baunutzungsgenehmigung ist in der Verordnung Nr. 3 über die Genehmigung der Baunutzung in der Republik Bulgarien geregelt. Sie wird vom Leiter der Direktion für Nationale Baukontrolle oder einer von ihm ermächtigten Person auf schriftlichen Mehr über ....
Verträge mit gemeinnützigen Organisationen
Unsere Firma beschäftigt sich mit Dokumenten dieser Art seit ihrer Gründung. Jede Immobilie, die mit unserer Vermittlung erworben wurde, braucht Betreuung sowohl in Bezug auf Eigentumspapiere, Behördengänge, Steuerzahlung, Versicherung und sonstige Mehr über ....
Unsere Firma beschäftigt sich mit Dokumenten dieser Art seit ihrer Gründung. Jede Immobilie, die mit unserer Vermittlung erworben wurde, braucht Betreuung sowohl in Bezug auf Eigentumspapiere, Behördengänge, Steuerzahlung, Versicherung und sonstige Mehr über ....


