Geländeerkundung
Grenzen und Bestimmung der landwirtschaftlichen Grundstücke, die innerhalb der Baugrenzen der Orte und Siedlungsformationen liegen, werden von einem allgemeinen oder detaillierten Raumordnungsplan festgesetzt.
Die Einbeziehung eines landwirtschaftlichen Grundstücks in diese Pläne erfolgt nach einem Verfahren der Abänderung der städtebaulichen Ordnung.
Die Abänderung der Landnutzungsbestimmung liegt in den Befugnissen des entsprechenden Ausschusses beim Gebietsdirektion für Landwirtschaft und Forstwirtschaft, wo sich das Grundstück befindet, wenn die Grundstückfläche bis 5000 Dekar beträgt und bei größeren Flächen wird die Frage vom Ausschuss für landwirtschaftliches Land beim Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsministerium entschieden.
1. Das Verfahren beginnt mit einem Antrag an den Bürgermeister der Gemeinde, wo sich das Grundstück befindet. Dem müssen Eigentumsnachweise über das Land oder Dokumente über eingeräumtes Erbbauchrecht zugunsten des Investors beiliegen.
Wenn das landwirtschaftliche Land gem. Eigentumsnachweisen als Eigentum einer Person geführt wird, müssen deren Erben eine Erbenbescheinigung vorlegen, die in den letzten 6 Monaten ausgestellt wurde.
Im Falle von Miteigentum muss der Antrag von allen Rechtsträgern gestellt werden. Mit dem Antrag wird um eine Genehmigung für die Ausarbeitung eines detaillierten Ordnungsplans durch eine lizenzierte Person gebeten, welcher auf die Bauabsichten auf dem Grundstück abgestimmt ist – was für ein Objekt und mit welcher Bestimmung darauf errichtet wird.
2. In der Erläuterungsnotiz zum Antrag sind anzugeben:
-Objektbezeichnung,
-Angaben über die vorgesehene Tätigkeit,
-Standort des Objektes (Gegend, Gemarkung des Ortes und dessen Funktionstyp, Gemeinde, Gebiet),
-Abstand zum Landesstraßennetz und sonstigen nächst gelegenen Objekten.
-Abmessungen und Grenzen der zu errichtenden Objekte
Der Plan wird obligatorisch mit den entsprechen Betreibergesellschaften abgestimmt, was die Möglichkeit für die Erschließung des Grundstücks – Stromversorgung, Wasserversorgung und Kanalisation garantiert.
Für die Errichtung von Objekten an der Straße muss im detaillierten Ordnungsplan auch angegeben werden, wie die Kommunikations- und Verkehrsverbindungen aussehen werden.
3. Außer dem detaillierten Ordnungsplan werden für die Umwandlung des Grundstücks in Bauland noch benötigt:
- Grundstückskizze und Lageplan, auf welchem der Standort des Grundstücks auf der Karte des restituierten Eigentums festgehalten ist.
- Stellungnahme der Regionalen Inspektion für Umwelt und Wasser. In bestimmten Fällen wird ein Bericht über den Einfluss der gewünschten Abänderung der Landnutzungsbestimmung auf die Umwelt verlangt.
- Dokument über die Kategorisierung des landwirtschaftlichen Landes – wird von der Gebietsdirektion für Landwirtschaft und Forstwirtschaft ausgestellt; bei den Verfahren zur Abänderung der Bestimmung wird das landwirtschaftliche Land in 10 Kategorien entsprechend der Produktivität der Boden- und Klimabedingungen, Relief- und technologische Eigenschaften des Landes, dessen Eignung zum Anbau der verschiedenen Arten pflanzlicher Produktion, den auferlegten Beschränkungen für Landnutzung gem. Verordnung des Ministerrates eingeteilt.
- Bescheinigung über Bewässerbarkeit von „Bewässerungssystemen“
4. Die auf diese Weise zusammengestellte Akte wird mit Verfügung des Bürgermeisters einem Expertengremium eingereicht, welches bei positivem Ergebnis einen Beschluss über die Bestätigung der Baustelle fasst.
Aufgrund des Beschlusses des Expertengremiums erteilt der Bürgermeister eine Verfügung und die kompletten Unterlagen werden der Gebietsdirektion „Landwirtschaft und Forstwirtschaft“ vorgelegt. Binnen einer Frist von zwei Monaten sollte ein Beschluss über die Abänderung der Landnutzungsbestimmung vorliegen. Dieser unterliegt der Eintragung ins Register der Gemeindebehörde für Landwirtschaft und Forstwirtschaft.
Wichtig ist auch die Frage nach den Kosten für die Abänderung der Landbestimmung, wobei bei einem Massiv normalerweise nicht die Statutänderung für die gesamte sondern nur für die zur Bebauung gem. den städtebaulichen Kennziffern genehmigte Fläche beantragt wird.
Außer der Bezahlung für die Ausarbeitung und Abstimmung des detaillierten Ordnungsplans ist es notwendig, entsprechende Gebühren nach einem Sondertarif zu zahlen. Ihre konkrete Höhe hängt von:
- der Bonitätskategorie des landwirtschaftlichen Landes, die im Kategorisierungsbescheid genannt ist,
- der Größe des Grundstücks innerhalb der Grenzen der festgelegten Baustelle oder Objekttrasse
- dem Standort des Grundstücks gem. Siedlungstyp nach dem Einheitlichen Klassifikator der administrativ-
territorialen Einheiten in der Republik Bulgarien.
- der Objektart
- der Bewässerungsmöglichkeit
ab.
Für die Gebührenhöhe sind auch die Bestimmung und die Art der Bauanlage von Bedeutung - ob es sich dabei um Geschäftsobjekte, Produktionsobjekte, Lagerobjekte, Verwaltungsobjekte, Ferienobjekte, Touristik- und Sportobjekte oder Wohn- und Villenkomplexe handelt. Die Staatsgebühr für die Abänderung der Bestimmung von landwirtschaftlichem Land der Kategorie IV liegt bei ca. 2500 - 3000 Levs für 1 Dekar. Die spezialisierten Beratungsfirmen, die die Komplettierung und das Voranbringen der Akte übernehmen, legen ihr Honorar in einer breiten Spanne in Abhängigkeit vom Auftragsumfang und Standort zwischen 1,5 und 3 Euro pro m2 fest.
Das ganze Verfahren ist mit zahlreichen individuellen und kollektiven Verwaltungsakten begleitet; außerdem ist noch das Einverständnis der Nachbarn (für den detaillierte Ordnungsplan) einzuholen. Es ist nützlich zu berücksichtigen, dass nicht jedes landwirtschaftliche Land in die Flurbereinigung einbezogen werden kann, im Falle einer Ablehnung oder Anfechtung kann das Verfahren auch länger als ein Jahr dauern.
Der relativ niedrige Preis des landwirtschaftlichen Landes birgt wenigstens 3 Risikomomente:
1. Es gibt keine Garantie, dass eine Abänderung der Nutzungsbestimmung des Landes tatsächlich erreicht werden kann.
2. Es gibt keine normativ festgesetzte Frist für den Verfahrensabschluss;
3. Die tatsächlichen Kosten für die Statutänderung des Geländes können nicht immer prognostiziert werden.
Parallel dazu birgt das landwirtschaftliche Land bei gut einkalkulierten Risiken ein hohes Potential als gewinnbringende Investition nach dessen Umwandlung in Bauland – Die Preisdifferenz vor und nach der Statutänderung liegt im Durchschnitt zwischen 2fach und 15fach.
Die geologischen Erkundungen sind ein weiterer wichtiger Bestandteil der Verfahren vor dem eigentlichen Baubeginn.
Diese Erkundungen werden von spezialisierten Firmen vorgenommen, normalerweise am Standort der Grundstücke, wobei sie über die erforderlichen Spezialisten und Technik für die Digitalisierung aller Arten von Plänen und Karten von Geländen, Grundstücken, Gebäude und sonstigen Immobilien, für die Erstellung und Aufrechterhaltung von topografischen, Kataster-, Bereinigungs- Land- und Forstteilungsplänen sowie Katasterkarten und Register, für geodätische Aufnahme, Bearbeitung und Zeichnung von Immobilien verfügen.
Ferner beschäftigen sie sich auch mit der Geländetrassierung bestehender und neu projektierter Bau-, Grundstück-, Straßen- und sonstiger Grenzen, mit der Trassierung und Kontrolle bei der Errichtung verschiedener Objekte und Einrichtungen und der Deformationsuntersuchung von Ingenieuranlagen.
Das sind spezialisierte Dienstleistungen, die sowohl von den Bauunternehmern als auch den Maklern in Anspruch genommen werden, die sich nur mit der Statutänderung des Landes der mit deren Vermittlung erworbenen Grundstücke befassen.
Die Einbeziehung eines landwirtschaftlichen Grundstücks in diese Pläne erfolgt nach einem Verfahren der Abänderung der städtebaulichen Ordnung.
Die Abänderung der Landnutzungsbestimmung liegt in den Befugnissen des entsprechenden Ausschusses beim Gebietsdirektion für Landwirtschaft und Forstwirtschaft, wo sich das Grundstück befindet, wenn die Grundstückfläche bis 5000 Dekar beträgt und bei größeren Flächen wird die Frage vom Ausschuss für landwirtschaftliches Land beim Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsministerium entschieden.
1. Das Verfahren beginnt mit einem Antrag an den Bürgermeister der Gemeinde, wo sich das Grundstück befindet. Dem müssen Eigentumsnachweise über das Land oder Dokumente über eingeräumtes Erbbauchrecht zugunsten des Investors beiliegen.
Wenn das landwirtschaftliche Land gem. Eigentumsnachweisen als Eigentum einer Person geführt wird, müssen deren Erben eine Erbenbescheinigung vorlegen, die in den letzten 6 Monaten ausgestellt wurde.
Im Falle von Miteigentum muss der Antrag von allen Rechtsträgern gestellt werden. Mit dem Antrag wird um eine Genehmigung für die Ausarbeitung eines detaillierten Ordnungsplans durch eine lizenzierte Person gebeten, welcher auf die Bauabsichten auf dem Grundstück abgestimmt ist – was für ein Objekt und mit welcher Bestimmung darauf errichtet wird.
2. In der Erläuterungsnotiz zum Antrag sind anzugeben:
-Objektbezeichnung,
-Angaben über die vorgesehene Tätigkeit,
-Standort des Objektes (Gegend, Gemarkung des Ortes und dessen Funktionstyp, Gemeinde, Gebiet),
-Abstand zum Landesstraßennetz und sonstigen nächst gelegenen Objekten.
-Abmessungen und Grenzen der zu errichtenden Objekte
Der Plan wird obligatorisch mit den entsprechen Betreibergesellschaften abgestimmt, was die Möglichkeit für die Erschließung des Grundstücks – Stromversorgung, Wasserversorgung und Kanalisation garantiert.
Für die Errichtung von Objekten an der Straße muss im detaillierten Ordnungsplan auch angegeben werden, wie die Kommunikations- und Verkehrsverbindungen aussehen werden.
3. Außer dem detaillierten Ordnungsplan werden für die Umwandlung des Grundstücks in Bauland noch benötigt:
- Grundstückskizze und Lageplan, auf welchem der Standort des Grundstücks auf der Karte des restituierten Eigentums festgehalten ist.
- Stellungnahme der Regionalen Inspektion für Umwelt und Wasser. In bestimmten Fällen wird ein Bericht über den Einfluss der gewünschten Abänderung der Landnutzungsbestimmung auf die Umwelt verlangt.
- Dokument über die Kategorisierung des landwirtschaftlichen Landes – wird von der Gebietsdirektion für Landwirtschaft und Forstwirtschaft ausgestellt; bei den Verfahren zur Abänderung der Bestimmung wird das landwirtschaftliche Land in 10 Kategorien entsprechend der Produktivität der Boden- und Klimabedingungen, Relief- und technologische Eigenschaften des Landes, dessen Eignung zum Anbau der verschiedenen Arten pflanzlicher Produktion, den auferlegten Beschränkungen für Landnutzung gem. Verordnung des Ministerrates eingeteilt.
- Bescheinigung über Bewässerbarkeit von „Bewässerungssystemen“
4. Die auf diese Weise zusammengestellte Akte wird mit Verfügung des Bürgermeisters einem Expertengremium eingereicht, welches bei positivem Ergebnis einen Beschluss über die Bestätigung der Baustelle fasst.
Aufgrund des Beschlusses des Expertengremiums erteilt der Bürgermeister eine Verfügung und die kompletten Unterlagen werden der Gebietsdirektion „Landwirtschaft und Forstwirtschaft“ vorgelegt. Binnen einer Frist von zwei Monaten sollte ein Beschluss über die Abänderung der Landnutzungsbestimmung vorliegen. Dieser unterliegt der Eintragung ins Register der Gemeindebehörde für Landwirtschaft und Forstwirtschaft.
Wichtig ist auch die Frage nach den Kosten für die Abänderung der Landbestimmung, wobei bei einem Massiv normalerweise nicht die Statutänderung für die gesamte sondern nur für die zur Bebauung gem. den städtebaulichen Kennziffern genehmigte Fläche beantragt wird.
Außer der Bezahlung für die Ausarbeitung und Abstimmung des detaillierten Ordnungsplans ist es notwendig, entsprechende Gebühren nach einem Sondertarif zu zahlen. Ihre konkrete Höhe hängt von:
- der Bonitätskategorie des landwirtschaftlichen Landes, die im Kategorisierungsbescheid genannt ist,
- der Größe des Grundstücks innerhalb der Grenzen der festgelegten Baustelle oder Objekttrasse
- dem Standort des Grundstücks gem. Siedlungstyp nach dem Einheitlichen Klassifikator der administrativ-
territorialen Einheiten in der Republik Bulgarien.
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- der Bewässerungsmöglichkeit
ab.
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Parallel dazu birgt das landwirtschaftliche Land bei gut einkalkulierten Risiken ein hohes Potential als gewinnbringende Investition nach dessen Umwandlung in Bauland – Die Preisdifferenz vor und nach der Statutänderung liegt im Durchschnitt zwischen 2fach und 15fach.
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Diese Erkundungen werden von spezialisierten Firmen vorgenommen, normalerweise am Standort der Grundstücke, wobei sie über die erforderlichen Spezialisten und Technik für die Digitalisierung aller Arten von Plänen und Karten von Geländen, Grundstücken, Gebäude und sonstigen Immobilien, für die Erstellung und Aufrechterhaltung von topografischen, Kataster-, Bereinigungs- Land- und Forstteilungsplänen sowie Katasterkarten und Register, für geodätische Aufnahme, Bearbeitung und Zeichnung von Immobilien verfügen.
Ferner beschäftigen sie sich auch mit der Geländetrassierung bestehender und neu projektierter Bau-, Grundstück-, Straßen- und sonstiger Grenzen, mit der Trassierung und Kontrolle bei der Errichtung verschiedener Objekte und Einrichtungen und der Deformationsuntersuchung von Ingenieuranlagen.
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