Geländeerkundung
Grenzen und Bestimmung der landwirtschaftlichen  Grundstücke, die innerhalb  der Baugrenzen der Orte und Siedlungsformationen liegen, werden von einem  allgemeinen oder detaillierten Raumordnungsplan festgesetzt. 
Die Einbeziehung eines landwirtschaftlichen Grundstücks in diese Pläne erfolgt nach einem Verfahren der Abänderung der städtebaulichen Ordnung.
Die  Abänderung der Landnutzungsbestimmung liegt in den Befugnissen des entsprechenden Ausschusses  beim Gebietsdirektion für Landwirtschaft  und Forstwirtschaft, wo sich das Grundstück befindet, wenn die Grundstückfläche  bis 5000 Dekar beträgt und bei größeren Flächen wird die Frage vom Ausschuss für landwirtschaftliches Land beim Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsministerium entschieden.

1.  Das Verfahren beginnt mit einem Antrag an den Bürgermeister der Gemeinde, wo sich das Grundstück befindet.   Dem müssen Eigentumsnachweise über das Land oder  Dokumente über eingeräumtes Erbbauchrecht zugunsten des Investors beiliegen.  

Wenn das landwirtschaftliche Land  gem.  Eigentumsnachweisen als Eigentum einer Person geführt wird, müssen deren Erben eine Erbenbescheinigung vorlegen, die in den letzten 6 Monaten ausgestellt wurde.

Im Falle von Miteigentum muss der Antrag von allen Rechtsträgern  gestellt  werden. Mit dem Antrag wird  um eine Genehmigung für die Ausarbeitung  eines detaillierten Ordnungsplans durch eine lizenzierte Person gebeten, welcher  auf die Bauabsichten auf dem Grundstück  abgestimmt ist – was für ein Objekt und mit welcher Bestimmung  darauf errichtet wird. 

2. In der Erläuterungsnotiz zum Antrag sind anzugeben:

-Objektbezeichnung,

-Angaben über die vorgesehene Tätigkeit,  

-Standort  des Objektes  (Gegend,  Gemarkung  des Ortes und dessen  Funktionstyp, Gemeinde, Gebiet),

-Abstand zum  Landesstraßennetz   und sonstigen    nächst  gelegenen Objekten.

-Abmessungen und Grenzen der zu errichtenden Objekte

Der Plan wird obligatorisch mit den  entsprechen Betreibergesellschaften abgestimmt,  was die Möglichkeit für die Erschließung  des Grundstücks – Stromversorgung, Wasserversorgung  und Kanalisation garantiert.

Für die Errichtung von Objekten an der Straße muss im detaillierten Ordnungsplan auch angegeben werden, wie die Kommunikations- und Verkehrsverbindungen aussehen werden.
 
3. Außer dem  detaillierten Ordnungsplan werden für die  Umwandlung  des Grundstücks in Bauland noch benötigt:
- Grundstückskizze  und Lageplan, auf welchem der  Standort  des Grundstücks auf der Karte des restituierten Eigentums festgehalten ist.

- Stellungnahme der Regionalen Inspektion für Umwelt  und Wasser. In bestimmten Fällen wird ein Bericht über  den Einfluss der gewünschten  Abänderung der Landnutzungsbestimmung auf die Umwelt verlangt.

- Dokument über die Kategorisierung des landwirtschaftlichen Landes – wird von der Gebietsdirektion für Landwirtschaft und Forstwirtschaft ausgestellt;  bei den Verfahren zur Abänderung der Bestimmung  wird das landwirtschaftliche Land in  10 Kategorien entsprechend der Produktivität der Boden- und Klimabedingungen, Relief- und technologische Eigenschaften  des Landes, dessen Eignung zum Anbau der verschiedenen Arten pflanzlicher Produktion, den auferlegten Beschränkungen für Landnutzung  gem. Verordnung des Ministerrates eingeteilt.

- Bescheinigung über Bewässerbarkeit  von „Bewässerungssystemen“

4. Die auf diese Weise  zusammengestellte Akte wird mit Verfügung des Bürgermeisters einem Expertengremium eingereicht, welches bei positivem Ergebnis einen Beschluss über die Bestätigung der Baustelle fasst.
Aufgrund des Beschlusses des Expertengremiums erteilt der Bürgermeister eine Verfügung  und die kompletten Unterlagen werden der Gebietsdirektion „Landwirtschaft und Forstwirtschaft“ vorgelegt.   Binnen einer Frist von zwei Monaten  sollte ein Beschluss über die  Abänderung der Landnutzungsbestimmung vorliegen. Dieser unterliegt der Eintragung ins Register der  Gemeindebehörde für Landwirtschaft und Forstwirtschaft.
Wichtig ist auch die Frage nach den Kosten  für die Abänderung der Landbestimmung, wobei bei einem Massiv normalerweise nicht die Statutänderung für die gesamte sondern nur für die zur Bebauung  gem. den städtebaulichen Kennziffern genehmigte Fläche beantragt wird.

Außer der Bezahlung für die  Ausarbeitung und Abstimmung des detaillierten Ordnungsplans ist es notwendig,  entsprechende Gebühren nach einem Sondertarif zu zahlen.  Ihre konkrete Höhe  hängt von:

- der Bonitätskategorie des landwirtschaftlichen Landes, die im Kategorisierungsbescheid  genannt ist,

- der Größe des Grundstücks innerhalb der Grenzen der festgelegten Baustelle oder Objekttrasse 

-  dem Standort  des Grundstücks  gem.  Siedlungstyp nach dem Einheitlichen Klassifikator der administrativ-
territorialen Einheiten in der Republik Bulgarien. 

- der Objektart

- der Bewässerungsmöglichkeit
ab.

Für die Gebührenhöhe sind auch die Bestimmung und  die Art der Bauanlage  von Bedeutung - ob es sich dabei um Geschäftsobjekte, Produktionsobjekte, Lagerobjekte, Verwaltungsobjekte, Ferienobjekte, Touristik- und Sportobjekte oder Wohn- und Villenkomplexe handelt.  Die Staatsgebühr für die Abänderung  der Bestimmung  von landwirtschaftlichem Land  der Kategorie IV liegt bei ca. 2500 - 3000 Levs für 1 Dekar. Die spezialisierten Beratungsfirmen, die die Komplettierung  und das Voranbringen der Akte übernehmen, legen ihr Honorar in einer breiten Spanne in Abhängigkeit vom Auftragsumfang und Standort  zwischen 1,5 und 3 Euro pro m2 fest.
Das ganze Verfahren ist mit zahlreichen individuellen und kollektiven Verwaltungsakten begleitet; außerdem  ist noch  das  Einverständnis der Nachbarn (für den detaillierte Ordnungsplan) einzuholen. Es ist nützlich zu berücksichtigen, dass nicht jedes landwirtschaftliche Land in die Flurbereinigung einbezogen werden kann, im Falle einer  Ablehnung oder Anfechtung  kann das Verfahren auch länger als ein Jahr dauern.

Der relativ niedrige Preis des landwirtschaftlichen Landes birgt wenigstens 3 Risikomomente:
   
1. Es gibt keine Garantie, dass eine Abänderung der Nutzungsbestimmung  des Landes tatsächlich erreicht werden kann.
 
2. Es gibt keine  normativ festgesetzte Frist  für den   Verfahrensabschluss;

3. Die tatsächlichen Kosten für die   Statutänderung des Geländes   können nicht immer prognostiziert werden.

Parallel dazu  birgt das landwirtschaftliche Land bei gut einkalkulierten Risiken ein hohes Potential als gewinnbringende Investition nach dessen Umwandlung in Bauland – Die  Preisdifferenz vor und  nach der  Statutänderung liegt im Durchschnitt zwischen  2fach und 15fach.

Die geologischen Erkundungen sind ein weiterer wichtiger Bestandteil der Verfahren vor  dem eigentlichen Baubeginn.
Diese Erkundungen werden von spezialisierten Firmen vorgenommen, normalerweise am Standort der Grundstücke, wobei sie über die erforderlichen Spezialisten und Technik für die Digitalisierung aller  Arten von Plänen  und Karten von Geländen, Grundstücken, Gebäude und sonstigen Immobilien, für die Erstellung  und  Aufrechterhaltung von topografischen, Kataster-, Bereinigungs- Land- und Forstteilungsplänen  sowie Katasterkarten und Register, für geodätische Aufnahme, Bearbeitung und Zeichnung von Immobilien verfügen.

Ferner beschäftigen sie sich auch mit der Geländetrassierung bestehender und neu projektierter Bau-, Grundstück-, Straßen- und sonstiger Grenzen, mit der Trassierung und Kontrolle bei der Errichtung verschiedener Objekte und Einrichtungen  und der Deformationsuntersuchung von Ingenieuranlagen.

Das sind spezialisierte Dienstleistungen, die sowohl von den Bauunternehmern als auch den Maklern in Anspruch genommen werden, die sich nur mit der Statutänderung des Landes der  mit deren Vermittlung erworbenen Grundstücke befassen.
Geländeerkundung
Grenzen und Bestimmung der landwirtschaftlichen Grundstücke, die innerhalb der Baugrenzen der Orte und Siedlungsformationen liegen, werden von einem allgemeinen oder detaillierten Raumordnungsplan festgesetzt. Mehr über ....
Erstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen
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